Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober findet die Kirchenvorstandswahl in unseren Kirchengemeinden statt.

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde. Je nach Gemeindegröße wird eine unterschiedlichen Anzahl Gemeindeglieder gewählt und berufen. Außerdem gehören ihm die Pfarrer*innen der jeweiligen Kirchengemeinde an.

Kirchengemeinde leiten bedeutet das Leben unserer Kirchengemeinden mitzugestalten. Dazu gehören:

  • Fragen rund um das gottesdienstlichee Leben. Welche Gottesdienste wollen wir feiern. Wie erreichen wir Menschen mit der Botschaft des Glaubens.
  • Fragen um die Weitergabe des Glaubens in der Gemeinde, z.B. im Präparanden- und Konfirmandenunterricht.
  • Orte der Begegnung zu schaffen.
  • Finanzielle Verantwortung und Verantwortung für die kirchengemeindlichen Gebäude übernehmen.
  • Fragen zur Zukunft unserer Gemeinden anzugehen.
  • ...
  • Das Leben in der Gemeinde gestalten.

Der Vertrauensausschuss

Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und leitet sie.
Er setzt sich aus dem/r Vorsitzenden des Kirchenvorstands, der Vertrauensperson des Kirchenvorstands, weiteren Kirchenvorstandsmitglieder und Gemeindeglieder zusammen. Er berät über den Wahlvorschlag, fragt Gemeindeglieder an, ob sie kandidieren möchten, stellt dann den Wahlvorschlag auf und führt die Wahl am Wahltag durch.

Die Wahlvorschläge für unsere Kirchengemeinden sind beschlossen. Wir dürfen sehr dankbar sein, dass in allen unseren Kirchengemeinde die Kirchenvorstandswahl durchgeführt werden kann. Überall habe sich ausreichend Menschen gefunden, die bereit sind für ihren Kirchenvorstand zu kandidieren. Sie geben ihrem Glauben Ausdruck und übernehmen Verantwortung für ihre Kirchengemeinde.

Herzlichen Dank dafür.

Wichtige Informationen zur Wahl:

Wahltag: 20. Oktober 2024

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind
    oder
  • mindestens 16 Jahre alt sind
    und
  • seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind

  • Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
    (Stichtag: Am Tag der Einführung und Verpflichtung müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.)

Allgemeine Briefwahl:

Auch diesmal wird die Kirchenvorstandswahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: alle Wahlberechtigten erhalten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.