Teilnahmebedingungen der Evangelischen Jugend im Dekanat Feuchtwangen

Teilnahmebedingungen der Evang. Jugend im Dekanat Feuchtwangen (gilt bei dekanatsübergreifenden Angeboten auch für die Dekanate Wassertrüdingen, Dinkelsbühl und Rothenburg):

Die Evangelische Jugend (EJ) ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Unser Ziel ist es u.a. Gemeinschaft und somit soziales Lernen junger Menschen zu fördern. Unsere Veranstaltungen stehen dabei grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen. Wir erwarten  von den Teilnehmenden die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an den jeweiligen Programmpunkten teilzunehmen. Diese beinhalten auch religiöse Formen, wie Andachten und Gebete.
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gilt als selbstverständlich.

Anmeldung
Der Anmeldevertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung von der Evangelischen Jugend im Dekanat FEU bestätigt wird (Dies geschieht in der Regel per Mail). Ggf. müssen Sie noch weitere Dokumente (z.B. Freizeitpass) ausfüllen und an die EJ schicken, sowie den Teilnahmebeitrag überweisen, damit die Teilnahme gesichert ist. Nach Eingang des Anmeldebogens, der auch online ausfüllbar ist, erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen eine Rückmeldung. Sollten Sie nichts von uns hören, wenden Sie sich bitte umgehend bei der EJ (Dekanatsjugendreferent Diakon Hendrik Jarallah, E-mail: EJ.Feuchtwangen@elkb.de, Tel: 09852-908226). Melden sich mehr Teilnehmende an als Plätze vorhanden sind, so wird eine Warteliste angelegt (Reihenfolge nach Eingang der Anmeldungen).  

Leistungen
Die in der Ausschreibung angegebenen Leistungen gelten als verbindlich. Der Veranstalter haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen. Die Teilnehmenden sind durch eine Pauschalversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit dem Ecclesia-Versicherungsdienst unfall- und haftpflichtversichert. Dies gilt nicht für Schäden, die sich Teilnehmende untereinander zufügen oder für Krankheit, Verlust von Gegenständen und Unfälle, die durch mutwilliges Verhalten oder höhere Gewalt verursacht werden.

Rücktritt durch den Veranstalter
Falls die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. die Durchführung der Freizeit aus anderen Gründen erheblich gefährdet ist, behalten wir uns das Recht einer Absage vor. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der ehren- und hauptamtlichen Leiter:innen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann die Leitung Teilnehmende von der Freizeit ausschließen. Es erfolgt eine sofortige Information der Erziehungsberechtigten, die entstehenden Kosten (z.B. vorzeitige Heimfahrt)  gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Die Erziehungsberechtigten müssen im Notfall während der Teilnahme erreichbar sein.

Rücktritt durch die Teilnehmenden
Der Rücktritt kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt eine angemessene Entschädigung für bereits getätigte Aufwendungen zu verlangen, dabei gelten folgende Fristen im Bezug auf den geplanten Freizeitbeginn:

- bis 61 Tage: bis 10% d. Reisepreises    - 29-14 Tage: bis 60%
- 30-60 Tage: bis 25%         - weniger als 14 Tage vorher: bis 100%

Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.

Bei der Familienskifreizeit und Jugendfreizeiten gelten besondere Fristen. Bitte entnehmen Sie diese der jeweiligen Ausschreibung oder Fragen Sie bei uns nach (09852908226).

Fristen bei Jugendfreizeiten:

bis 202 Tage: 15% des Reisepreises

202 Tage bis 168 Tage vor Reisebeginn: 35 % d. Reisepreises
167 Tage bis 112 Tage vor Reisebeginn: 50 % d. Reisepreises
111 Tage bis 70 Tage vor Reisebeginn: 75 % d. Reisepreises
Weniger als 69 Tage vor Reisebeginn: 95 % d. Reisepreises

1 Monat vor der Veranstaltung 100% d. Reisepreises

Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn ein geeignete:r Ersatzteilnehmer:in gestellt werden kann.

Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden und deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass alle angegebenen Daten für den bürointernen Gebrauch gespeichert, verarbeitet und den Mitarbeitern der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erklären sie sich einverstanden, dass die Daten in der ELKB-Cloud (Nextcloud) gespeichert und mit den Sekretärinnen des Dekanatsbüros und Pfarramtes in der Hindenburgstr. 8 in Feuchtwangen geteilt werden. Bei dekanatsübergreifenden Angeboten (z.B. Jugendfreizeit, Grundkurs oder Schnupperkurs) erklären Sie sich auch einverstanden, dass alle beteiligten Dekanate Ihre Daten erhalten.
Des Weiteren erklären sie sich einverstanden, dass die Daten an Zuschussgeber weitergeben werden dürfen (z.B. BJR, KJR, EJ Mittelfranken, AEJ etc.).
Die Daten werden 1 Jahr lang gespeichert und anschließend gelöscht.