Teilnahmebedingungen der Evang. Jugend im Dekanat an Sulzach und Wörnitz (gilt bei Kooperationen auch für die Angeboten der Dekanate Ansbach und Rothenburg):
Die Evangelische Jugend (EJ) ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Unser Ziel ist es u.a. Gemeinschaft und somit soziales Lernen junger Menschen zu fördern. Unsere Veranstaltungen stehen dabei grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen. Wir erwarten von den Teilnehmenden die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an den jeweiligen Programmpunkten teilzunehmen. Diese beinhalten auch religiöse Formen, wie Andachten und Gebete.
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gilt als selbstverständlich.
Anmeldung
Der Anmelde- bzw. Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung von der Evangelischen Jugend im Dekanat FEU bestätigt wird (Dies geschieht in der Regel per Mail). Ggf. müssen Sie noch weitere Dokumente (z.B. Freizeitpass) ausfüllen und an die EJ schicken, sowie den Teilnahmebeitrag überweisen, damit die Teilnahme gesichert ist. Nach Eingang des Anmeldebogens, der auch online ausfüllbar ist, erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen eine Rückmeldung. Sollten Sie nichts von uns hören, wenden Sie sich bitte umgehend bei der EJ (Dekanatsjugendreferent Diakon Hendrik Jarallah, E-Mail: EJ.SuW@elkb.de, Tel: 09852-908226). Melden sich mehr Teilnehmende an als Plätze vorhanden sind, so wird eine Warteliste angelegt (Reihenfolge nach Eingang der Anmeldungen).
Leistungen
Die in der Ausschreibung angegebenen Leistungen gelten als verbindlich. Der Veranstalter haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen. Die Teilnehmenden sind durch eine Pauschalversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit dem Ecclesia-Versicherungsdienst Haftpflichtversichert. Dies gilt nicht für Schäden, die sich Teilnehmende untereinander zufügen oder für Krankheit, Verlust von Gegenständen und Unfälle, die durch mutwilliges Verhalten oder höhere Gewalt verursacht werden. Eine Unfallversicherung besteht nicht!
Im Falle eines medizinischen Notfalls während der Jugendfreizeit in Spanien und einer notwendigen Fahrt ins Krankenhaus/zum Arzt trägt die/der Erziehungsberechtigte die Kosten für die Fahrt. Entstehen der Evangelischen Jugend durch notwendige Fahrten mit einem Leihfahrzeug zusätzliche Kosten (z.B. Kilometerkosten des Vermieters - . Für die Nutzung unseres Leihwagens entstehen uns vors. Kosten in Höhe von ca. 1,10 € pro Km, die im Falle eines Einsatzes vom/der Erziehungsberechtigten zu übernehmen sind.), können diese den Erziehungsberechtigten in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt werden.
Jede:r Teilnehmende:r muss bei Fahrten ins Ausland einen gültigen Ausweis mit sich führen. Achten Sie bitte vor der Abfahrt darauf, dass das gültige Ausweisdokument im Handgepäck ist. Sollte der Fall eintreten, dass sich eine Person an der Grenze nicht ausweisen kann, würde diese umgehend von der Reise ausgeschlossen werden müssen und müsste sich selbständig um die Heimreise kümmern (Vorgabe der Busunternehmen bzw. von Voyage, Zebu etc.).
Rücktritt durch den Veranstalter
Falls die erforderliche Teilnehmendenzahl nicht erreicht wird bzw. die Durchführung der Freizeit aus anderen Gründen erheblich gefährdet ist, behalten wir uns das Recht einer Absage vor. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Muss eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt oder wesentlich geändert werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der ehren- und hauptamtlichen Leiter:innen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann die Leitung Teilnehmende von der Freizeit ausschließen. Es erfolgt eine sofortige Information der Erziehungsberechtigten, die entstehenden Kosten (z.B. vorzeitige Heimfahrt) gehen zu Lasten der/des Teilnehmenden. Die Erziehungsberechtigten müssen im Notfall während der Teilnahme erreichbar sein.
Rücktritt durch die Teilnehmenden
Der Rücktritt kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt eine angemessene Entschädigung für bereits getätigte Aufwendungen zu verlangen, dabei gelten folgende Fristen im Bezug auf den geplanten Freizeitbeginn:
- bis 61 Tage: bis 10% d. Reisepreises - 29-14 Tage: bis 60%
- 30-60 Tage: bis 25% - weniger als 14 Tage vorher: bis 100%
Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Bei der Jugendfreizeit gelten besondere Fristen.
Bei Jugendfreizeiten gelten aufgrund der langfristigen Planung und Buchung besondere Stornierungsfristen.
Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
Fristen bei Jugendfreizeiten:
- bis 140 Tage vor Reisebeginn: 20 % d. Reisepreises
- 139–110 Tage: 40 % d. Reisepreises
- 109–80 Tage: 50 % d. Reisepreises
- 79–50 Tage: 75 % d. Reisepreises
- 49–31 Tage: 95 % d. Reisepreises
- ab 30 Tage vor Reisebeginn: 100 % d. Reisepreises
Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn ein:e geeignete:r Ersatzteilnehmer:in gestellt werden kann.
Sollten aufgrund des Rücktritts mehrerer Teilnehmender (insbesondere bei einer Reduzierung der Gruppengröße um mehr als 25 %) zusätzliche oder höhere Stornokosten durch den Reiseanbieter entstehen, werden diese tatsächlich entstehenden Mehrkosten anteilig auf die zurücktretenden Teilnehmenden umgelegt. Die Gesamthöhe der von einer einzelnen teilnehmenden Person zu tragenden Stornokosten überschreitet jedoch nicht den von ihr geschuldeten Reisepreis.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden und deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass alle angegebenen Daten für den bürointernen Gebrauch gespeichert, verarbeitet und den Mitarbeitenden der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erklären sie sich einverstanden, dass die Daten in der ELKB-Cloud (Nextcloud) und in Microsoft 365 (z.B. MS-Teams) gespeichert und mit den Sekretärinnen der Dekanatsbüros und Pfarrämter der beteiligten Dekanate geteilt werden. Des Weiteren erklären sie sich einverstanden, dass die Daten an Zuschussgeber weitergeben werden dürfen (z.B. BJR, KJR, EJ Mittelfranken, AEJ etc.) und an die Reisevertriebsagenturen (z.B. Voyage oder Zebu).
Die Daten werden 1 Jahr lang gespeichert und anschließend gelöscht.
Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen und kirchlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu den zuständigen Datenschutzstellen finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage sowie in den Datenschutzinformationen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB).
